7Ob15/12z—OGH Entscheidung
28. März 2012
…mit dieser Anordnung offenbar verfolgten Gesetzeszweck, nämlich dem Kranken umfassenden Rechtsschutz einzuräumen, in Widerspruch stehen, wollte man den grundsätzlich auch im Außerstreitverfahren geltenden (RIS Justiz RS0007007) Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels bei Rekurserhebung des Kranken selbst einerseits und des Kranken, vertreten durch den Patientenanwalt (den Verein) andererseits strikt zur Anwendung bringen…