Spruch Im Verfahren AZ 22 U 80/18x des Bezirksgerichts Favoriten verletzen 1. die Ausdehnung der Hauptverhandlung auf jenen Tatvorwurf, auf den die Anklage in Abwesenheit des Angeklagten ausgedehnt worden war, § 427 Abs 1, Abs 2 StPO und 2. der Beschluss jenes Gerichts vom 8. November 2018 (ON 9 der U-Akt…
Text Gründe: Mit Strafantrag vom 10. August 2018 (ON 3) legte die Staatsanwaltschaft Thomas S***** ein am 16. Juli 2018 begangenes, als Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB beurteiltes Verhalten zur Last. Im darüber geführten Verfahren AZ 22 U 80/18x des Bezirksgerichts Favoriten wurde am 2…
Rechtliche Beurteilung 1. § 427 StPO verbietet die Durchführung der (gesamten oder eines Teils der) Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten, soweit (vgl § 427 Abs 2 StPO) die Anklage in Abwesenheit des Angeklagten ausgedehnt (§ 263 StPO, hier iVm §§ 447, 458 zweiter Satz StPO) wurde, dieser demnach keine Gelegenhe…