Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger erwarb in den Jahren 2003 und 2005 von einer AG ausgegebene Genussscheine, die seit 17. 9. 2001 im Freiverkehr an der Frankfurter Börse notiert hatten, um den Klagebetrag. Die Beklagte war seit 2000 bzw 2001 Abschluss und Konzernprüferin und erteilte den Jahres und Konzernab…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zulässig und im Sinne ihres Aufhebungsantrags auch berechtigt. Dass der Abschlussprüfer (auch) Dritten, die wegen eines erkennbar unrichtigen Jahresabschlusses Vermögensschäden erlitten haben, haftet, ist im Revisionsverfahren nicht strittig. Ob diese Ha…