Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * B* des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB (I./) und „der Verbrechen“ der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (II./) schuldig erkannt. [2] Danach hat er in W* I./ mit auf unrechtmäßige Bereicher…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 1, 5, 5a, 8, 9 lit a und 10a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, die ihr Ziel verfehlt. [4] Deren Beantwortung ist voranzustellen, dass die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 StPO wesensmäßig verschieden und daher gesondert auszuf…