RS0126298 – OGH Rechtssatz
RS0126298 – OGH Rechtssatz
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Die durch das Budgetbegleitgesetz 2009 herbeigeführte Änderung des § 480 ZPO, mit der die Möglichkeit eines Antrags auf Abhaltung einer Berufungsverhandlung aufgehoben und wonach eine mündliche Berufungsverhandlung nur noch erforderlichenfalls ‑ etwa aufgrund der Komplexität der zu entscheidenden Rechtssache ‑ von Amts wegen anzuberaumen ist, verstößt nicht gegen Art 6 MRK und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.