RS0125196 – OGH Rechtssatz
RS0125196 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Schon im Hinblick auf die erforderliche Vorgehensweise nach § 31 Abs 3 JN iVm der nicht vorgesehenen unmittelbaren Anrufung des Obersten Gerichtshofs zur Entscheidung über einen direkt gestellten Delegierungsantrag ist der Antrag vorweg dem Erstgericht zu übermitteln.