JudikaturJustizRS0125196

RS0125196 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2023

Schon im Hinblick auf die erforderliche Vorgehensweise nach § 31 Abs 3 JN iVm der nicht vorgesehenen unmittelbaren Anrufung des Obersten Gerichtshofs zur Entscheidung über einen direkt gestellten Delegierungsantrag ist der Antrag vorweg dem Erstgericht zu übermitteln.

Entscheidungen
10