RS0123214 – OGH Rechtssatz
RS0123214 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Firmenbuchgericht kann einen Kollisions- oder Zustellkurator nur in den bei ihm anhängigen Firmenbuchverfahren selbst bestellen. Ansonsten fällt die Bestellung eines Kollisionskurators (sowie aller übrigen Kuratoren) für eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein rechts- oder parteifähiges Gebilde, in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in dessen Sprengel sich deren Sitz befindet.