Spruch Die von der Klägerin erklärte Rücknahme ihres mit der Klage verbundenen Sicherungsantrags wird zur Kenntnis genommen. Die vom Handelsgericht Wien erlassene einstweilige Verfügung vom 22. November 2006, GZ 10 Cg 168/06w-7, in ihrer Fassung durch die Rekursentscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom …
Text Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof zog die Klägerin die Klage und den damit verbundenen Sicherungsantrag unter Anspruchsverzicht zurück.…
Rechtliche Beurteilung Die Erklärung, den Sicherungsantrag zurückzuziehen, kann in analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts abgegeben werden, sie ist daher beachtlich. § 483 Abs 3 ZPO lässt eine Rücknahme des Rechtsschutzbegehrens unter denselben Voraussetzungen zu, wie sie für …