JudikaturJustizRS0120215

RS0120215 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2020

Richtet sich die Wiederaufnahmsklage nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil.

Entscheidungen
5