Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung der Angeklagten Mona S***** wird nicht Folge gegeben. Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in dem zu D ergangenen Schuldspruch des Angeklagten Mohamed M*****, samt dem diesem z…
Text Gründe: Vorweg ist festzuhalten, dass Mohamed M***** im ersten Rechtsgang mit aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27. August 2008, AZ 13 Os 83/08t, insoweit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Geschworenengericht vom 12. März 2008, GZ 443 Hv 1/08h-2…
Rechtliche Beurteilung Die in ein- und demselben Schriftsatz für beide Beschwerdeführer vorgetragenen, auf § 345 Abs 1 Z 1, 4, 5, 8, 9 und 10a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten verfehlen ihr Ziel. Aus Z 1 machen beide Angeklagte geltend, die Geschworenenbank sei nicht gehörig besetzt gewesen. Zum ein…