Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: Urkunden 1) Amtsbestätigung vom 20. 2. 2020 2) Amtsbestätigung vom 20. 2. 2020 3) Beschluss vom 12. 11. 2020 4) Beschluss vom 12. 11. 2020 5) Servitutsvertrag vom 25. 1. 20…
Text Begründung: [1] Ob der Liegenschaft EZ 478 KG * sind die Eltern der E*, geboren *, P*, geboren *, und F*, geboren *, je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen (B LNR 1 und 2); der Vater verstarb am 28. 6. 2016, die Mutter am 23. 8. 2019. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist unter C LNR 9 ein Pf…
Rechtliche Beurteilung [12] Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt . [13] 1.1 Gemäß § 94 Abs 1 GBG hat das Grundbuchsgericht das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es darf eine grundbücherliche Eintragung unter anderem nur dann bewilligen, wenn das Begehren durch den Inhalt der…