JudikaturJustizRS0115508

RS0115508 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2024

Der gewöhnlich als Personalservitut in Erscheinung tretende Fruchtgenuss kann auch als Grunddienstbarkeit bestellt, jedoch nur mit einer zeitlichen Begrenzung begründet und verbüchert werden; die zeitliche Beschränkung ist an den Wertungen des § 612 ABGB zu messen.

Entscheidungen
12