ABGB
Gliederung
Wenn eine noch ungetheilte Sache mehrern Personen zugleich zugehört; so entsteht ein gemeinschaftliches Eigenthum. In Beziehung auf das Ganze werden die Miteigenthümer für eine einzige Person angesehen; in so weit ihnen aber gewisse, obgleich unabgesonderte Theile angewiesen sind, hat jeder Miteigenthümer das vollständige Eigenthum des ihm gehörigen Theiles.
§ 361 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 361 Miteigenthum.
…§ 361. Wenn eine noch ungetheilte Sache mehrern Personen zugleich zugehört; so entsteht ein gemeinschaftliches Eigenthum. In Beziehung auf das Ganze werden die Miteigenthümer für eine einzige…
§ 14 OSchG · OSchG · Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999
§ 14 Liegenschaften mit Stockwerkseigentum
…Anteilen (Stockwerkseigentum) besteht, ist die Liegenschaft so zu behandeln, als wären die in Betracht kommenden Stockwerkseigentümer mit der Maßgabe Liegenschaftsmiteigentümer im Sinn des § 361 ABGB, dass sich der Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis richtet, das für die allen Stockwerkseigentümern gemeinsamen Teile der Liegenschaft zutrifft. Dabei sind solche bauliche Maßnahmen jedenfalls als…
Steiermärkisches Jagdgesetz 1986
§ 24 § 24
…Hälfte der im zu vergebenden (Katastral-)Gemeindejagdgebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen, die jeweils mindestens 1 ha betragen, sind. Mit-eigentümerinnen/Miteigentümer ( § 361 ABGB ) können von ihrem Vorschlagsrecht nur als eine einzige Person Gebrauch machen. Vollmachten müssen schriftlich vorgelegt werden. Für das weitere Verfahren gelten die Bestimmungen der Abs…
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