Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Ausspruch über die Begehung der Anlasstaten unberührt bleibt, im Umfang der Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB aufgehoben und die Sache insoweit z…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef W***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluss einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, somit eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands, der auf einer geistig…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Betroffene mit einer auf die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der - wie bereits die Generalprokuratur zutreffend ausführt - teilweise Berechtigung zukommt. Der Mängelrüge (Z 5) zuwider konnten die Tatrichter ihr…