JudikaturJustizRS0115184

RS0115184 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2023

Vollendet ist das Verbrechen der betrügerischen Krida nur dann, wenn feststeht, dass ein Gläubiger infolge eines das Vermögen verringernden Verhaltens des Schuldners eine Forderung nur zum Teil oder gar nicht beglichen erhält. Die Tathandlung muss eine Ursache dafür sein, dass zumindest ein Gläubiger effektiv einen Befriedigungsausfall erleidet (WK-StGB - 2 § 156 Rz 19).

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