JudikaturJustizRS0114549

RS0114549 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Januar 2023

In analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO ist für den Fall der rückwirkenden Zurückweisung eines Unterhaltserhöhungsantrages Wirkungslosigkeit der über den Erhöhungsantrag bereits gefassten Beschlüsse festzustellen.

Entscheidungen
7