Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses wird festgestellt, dass die Beschlüsse des Bezirksgerichts St. Pölten vom 16. Juli 2001, GZ 2 P 53/96p 88, und des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 28. November 2001, GZ 37 R 30/01s 95, wirkungslos sind, soweit die dem Minderjährigen für d…
Text Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 12. 7. 2000 - kundgemacht am 19. 7. 2000 - wurde über das Vermögen des Vaters der Konkurs eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 22. 10. 1997 hatte das Landesgericht St. Pölten als Rekursgericht u. a. den einstweiligen Unterhalt des…
Rechtliche Beurteilung 1. 1. Der erkennende Senat sprach in der Entscheidung 1 Ob 191/01x aus, dass der in der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vertretenen Ansicht, dem Unterhaltsschuldner sei es ohne weiteres zumutbar, auch nach Konkurseröffnung über sein Vermögen weiterhin das Einkommen zu erzielen,…