Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.314,26 EUR (darin 385,71 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger erlitt bei von der Beklagten – einem maltesischen Unternehmen ohne Konzession nach dem österreichischen GSpG – über deren Website veranstalteten Online Glücksspielen, zu 90 % Online Pokerspiele, zwischen Mai 2013 und Oktober 2020 Verluste in Höhe des eingeklagten Betra…
Rechtliche Beurteilung [3] Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. [4] 1. Die Revisionswerberin argumentiert im Wesentlichen, dass der Oberste Gerichtshof noch nicht zur Frage Stellung genommen habe, wer bei einem Online Pokerspiel al…