Spruch Der Revision der beklagten Partei wird Folge, jener der klagenden Parteien hingegen keine Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass auch das restliche Klagebegehren (erster Teil des ersten Eventualbegehrens) des Inhalts, es werde festgestellt, dass Alfred F***** und nach ihm…
Text Entscheidungsgründe: Der umfangreiche, von den Vorinstanzen festgestellte und damit für den Obersten Gerichtshof maßgebliche Sachverhalt lässt sich - soweit für das Revisionsverfahren noch von Wesentlichkeit - wie folgt zusammenfassen: Gegenstand des Verfahrens bildet eine hinsichtlich ihrer geograf…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, jedoch lediglich jene der beklagten Partei auch berechtigt. Wegen des engen thematischen Zusammenhanges werden die Rechtsmittel im Folgenden weitgehend gemeinsam behandelt. Vorauszuschicken ist, dass die von der beklagten Partei gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsver…