§ 380 Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung. — ABGB
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.
§ 380 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 380 Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.
…Drittes Hauptstück. Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung. Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung. § 380. Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.…
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