Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 9.135 (darin S 1.522,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr *****, inneliegend in EZ ***** KG T*****, diente ursprünglich als Landesstraße. Diese wurde aufgrund des Bundesstraßengesetzes 1971 zur Bundesstraße B ***** erklärt und ging damit in das Eigentum der klagenden Partei über. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wur…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Frage, ob im vereinfachten Verfahren nach §§ 15 f LiegTeilG neben dem im § 20 LiegTeilG geregelten Schadenersatzanspruch auch ein auf § 1041 ABGB gestützter Verwendungsanspruch erhoben werden kann, keine Rechtsprechung besteht; die Berechtigung des Klagebegehrens…