Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die Beklagten sind schuldig, der Klägerin die wie folgt bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen, und zwar die Erstbeklagte 2.887,49 EUR (darin 481,25 EUR USt), die Zweitbeklagte 2.956,88 EUR (darin 492,81 EUR USt), die Drittbekl…
Text Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgänger der Beklagten waren bis 1945 Eigentümer einer Weberei in Slowenien (damals Teilgebiet von Jugoslawien). Im Jahr 1945 wurde mit Strafurteil des Kriegsgerichts Ljubljana sowie mit Bescheid eines Konfiskationsausschusses auf Grundlage des sogenannten AVNOJ-Erlas…
Rechtliche Beurteilung 1.1. Zutreffend ist, dass die hier gegenständlichen Entscheidungen slowenischer Gerichte nicht nach der EuGVVO anerkannt werden können. Die letztinstanzliche Entscheidung ist nämlich am 19. 2. 2004 und damit noch vor dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union am 1. 5. 2004 ergangen. 1.2. Gemäß A…