Spruch Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin erhobene Räumungsklage, gestützt auf titellose Benützung ihrer Liegenschaft durch die Beklagten, ab. Anspruchsgegner der Eigentumsklage (Räumungsklage) sei jeder Inhaber, also auch derjenige, der die faktische Macht über die streitverfan…
Rechtliche Beurteilung [3] 1. Gemäß § 502 Abs 5 Z 2 ZPO gelten dessen Abs 2 und 3 nicht für die unter § 49 Abs 2 Z 5 JN fallenden Streitigkeiten, wenn dabei über eine Kündigung, über eine Räumung oder über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrags entschieden wird. In diesen Fällen hat ein Bewertungsausspruch zu unte…