Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird in der Abweisung des Einstellungsantrages (Pkt 1.) und in der Kostenentscheidung bestätigt, im übrigen jedoch dahin abgeändert, daß über die verpflichtete Partei eine weitere Geldstrafe von S 30.000,-- verhängt wird. …
Text Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 5.5.1990, 29 Cg 146/89-10, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 14.12.1990, 13 R 196/90, wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, der nunmehrigen betreibenden Partei binnen…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist teilweise berechtigt. Zutreffend hat das Rekursgericht erkannt, daß ein Exekutionsverfahren, das vor dem 1.1.1994 auf Grund eines Sachbeschlusses, mit dem der Verwalter zur Rechnungslegung verpflichtet worden war, nach den Vorschriften der EO einge…