JudikaturJustizRS0105500

RS0105500 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 1997

Steht ein Superädifikat, auf das Exekution geführt wird, nicht im Alleineigentum des Verpflichteten, ist der Miteigentümer des Bauwerkes zum Widerspruch, der zur Unzulässigkeit der Fahrnisexekution auf das gesamte Superädifikat führt, berechtigt.

Entscheidungen
2