Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht wird aufgetragen , nach Verfahrensergänzung erneut über die Annahme der Erbserklärung der Monika G***** zu entscheiden. …
Text Begründung: Der Erblasser hat in einem Kodizill vom 27. 3. 1997 seinen Sohn bedacht; sein Testament vom 18. 5. 1997 lautet wie folgt: "Es ist mein Wille, dass nach meinem Tode mein gesamter Besitz in das Eigentum meiner Gattin Theresia übergeht und unsere Kinder Monika, Gabriela und Hermann erst na…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete Revisionsrekurs Gabriela G*****s ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; der Revisionsrekurs ist auch berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin macht geltend, dass die nunmehrige Erbserklärung rechtlich nicht möglich sei. Solange i…