Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den beklagten Parteien die mit 5.601,70 S (darin 933,62 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Zu dieser Liegenschaft gehören unter anderem die landwirtschaftlich genutzten Gst. 1155/3, 1161 und 1209/1. Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer einer anderen Liegenschaft, zu der auch das Gst. 1824 g…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig. Dienstbarkeiten oder Servituten sind dingliche, gemäß § 480 ABGB unter anderem auf einem Privatrechtstitel beruhende, gewöhnlich durch Verbücherung erworbene Rechte auf unbeschränkte Nutzung einer fremden Sache, denen - bei einer Dienstbarkeit wie hier - die Pflicht des …