Spruch Folgende Entscheidungen und Vorgänge verletzen das Gesetz: (1) im Verfahren AZ 066 Hv 1/10i des Landesgerichts für Strafsachen Wien a) das Urteil vom 8. Februar 2010 aa) in seinem Schuldspruch § 1 NotzeichenG und § 270 Abs 4 Z 1 StPO; bb) im Zuspruch von 565,68 Euro an die Bundespolizeidirektion Wi…
Text Gründe: Christian K***** wurde mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 8. Februar 2010, GZ 066 Hv 1/10i 69, des Vergehens nach § 1 NotzeichenG schuldig erkannt, weil er „in Wien am 24. Mai 2009 durch die wahrheitswidrige telefonische Meldung gegenüber dem Pol…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes im Ergebnis zutreffend ausführt, wurde in den genannten Verfahren das Gesetz in mehrfacher Hinsicht verletzt: (1) Nach § 270 Abs 4 Z 1 StPO hat eine unter den in § 270 Abs 4 StPO erwähnten, im Verfahren AZ 066 Hv 1/1…