Spruch Durch die aus welchen Gründen immer eintretende Beendigung der Hauptmiete endet auch die Untermiete, selbst wenn sie auf längere Zeit abgeschlossen worden wäre. Wird der Untervermieter Eigentümer des Bestandgegenstandes, so verwandelt sich das Untervermietverhältnis nicht in einen Hauptmietvertrag,…
Text Anfang November 1947 nahm Agnes K. den Ing. Karl B. als Untermieter ihrer Wohnung in Wien, XVIII., Sch.gasse 16 auf. Mit dem Vertrag vom 4. April 1950 verkaufte sie den ihr gehörenden Einviertelanteil an diesem Hause den Klägern und übertrug ihnen mit Zustimmung des Eigentümers der übrigen Dreiviert…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Recht des Untermieters bedeutet nicht die Beschränkung der Rechte des Hauptmieters, sondern ein abgesondert davon bestehendes Schuldverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter (SZ. X/55). Begrifflich wäre es denkbar, daß der Bestandnehmer seine Rechte aus dem M…