JudikaturJustizRS0101124

RS0101124 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2009

Wenn der Hauseigentümer den bisherigen Hauptmieter beerbt, so ist der Hauptmietvertrag durch Vereinigung erloschen und ein mit dem seinerzeitigen Hauptmieter geschlossener Untermietvertrag erlischt gleichfalls. Der Hauseigentümer kann daher mit Räumungsklage gegen den Untermieter vorgehen.

Entscheidungen
5