JudikaturJustizRS0099852

RS0099852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 2023

Eine Überschreitung der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes im Sinne des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Ausmessung der Strafe wird nicht nur begründet, wenn letztere unter dem Mindestmaß oder über dem Höchstmaß liegt, sondern auch dann, wenn der unterlaufene Fehler im Ausspruch über die Strafhöhe (und die Straftat) nicht sichtbar wird (SSt 30/10).

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