RS0099294 – OGH Rechtssatz
RS0099294 – OGH Rechtssatz
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Die Frage, ob Liegenschaften, welche nach Abschluß einer allgemeinen, das gegenwärtige und zukünftige Vermögen umfassenden Gütergemeinschaft von einem Ehegatten dem anderen geschenkt wurden, aus dieser Gütergemeinschaft auch ohne besonderen Hinweis im Schenkungsvertrag ausscheiden und ob sie in das Inventar aufzunehmen sind, ist im Gesetz nicht geregelt (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).