JudikaturJustizRS0097569

RS0097569 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2016

Der Umstand, dass der Angeklagte bei der Zeugenvernehmung durch den Untersuchungsrichter anwaltlich nicht vertreten war, begründet mangels einer hiedurch verletzten prozessualen Vorschrift keine Nichtigkeit.

Entscheidungen
13