BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 19752. TEIL Das Ermittlungsverfahren8. Hauptstück Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahme10. Abschnitt Erkundigungen und Vernehmungen§ 165

§ 165Kontradiktorische Vernehmung des Beschuldigten oder eines Zeugen

In Kraft seit 28. Dezember 2019
Up-to-date