Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Aus deren Anlass werden das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der dem Schuldspruch zu A./ zugrunde liegenden Taten unter § 148 zweiter Fall StGB und demzufolge auch im Strafausspruch, weiters der Be…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * M* des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB (A./) und der Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (B./1./ und B./2./) schuldig erkannt. [2] Danach hat er – soweit…
Rechtliche Beurteilung [3] G egen den Schuldspruch zu A./ richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a und „9a“ StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, die ihr Ziel verfehlt. [4] Die Kritik (Z 5 vierter Fall) a n den Ausführungen des Erstgerichts , wonach der Angeklagte den von S* und W* Z* übergebenen Dar…