JudikaturJustizRS0094383

RS0094383 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2023

Der beim Betrug bewirkte Schaden muss kein dauernder sein; es genügt, wenn der Geschädigte für einen wirtschaftlich nicht ganz bedeutungslosen Zeitraum um die Verfügungsmacht seines Vermögens gebracht wird.

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