Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch II 1 (Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, begangen im November oder Dezember 1999 an Vesselina I*****) ersatzlos und demzufolge auch im Strafausspruch…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Blagoja B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I.), (richtig:) der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.), des Vergehens der "teils vollendeten, teils versuchten" Nötigung nach §§ 105 Abs 1 und 15 StGB (III, richt…
Rechtliche Beurteilung Zum Schuldspruch I: Aktenwidrig (Z 5 letzter Fall) ist ein Urteil, wenn es den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder Urkunde in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergibt (Foregger/Fabrizy StPO8 § 281 Rz 47). Weil die Entscheidungsgründe eine Wied…