JudikaturJustizRS0088953

RS0088953 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juli 2022

Bei Prüfung der Frage, welches von zwei in Betracht kommenden Gesetzen, nämlich das zur Tatzeit oder das zur Zeit der Urteilsfällung geltende im Falle einer Gesetzesänderung zur Anwendung zu kommen hat, kommt es darauf an, welche Strafbestimmungen in ihrer Gesamtheit milder sind. Eine Mischung der beiden Gesetze in dem Sinne, dass man aus beiden Gesetzen die milderen Bestimmungen auswählt, wäre unzulässig, denn ein Urteil kann nicht gleichzeitig auf zwei Gesetzen fußen.

Entscheidungen
25