Spruch Der Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 12. Mai 2010, GZ 27 Hv 154/05s 201, verletzt §§ 375 und 379 StPO. Dieser Beschluss wird aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck, den beim Verurteilten Nuhi K***** sichergestellten Bargeldbetrag von 3.750 Euro „gem § 379 StPO der Bun…
Text Gründe: Im Zuge des zur einleitend genannten Strafsache geführten Vorverfahrens wurde ein in einem von Nuhi K***** benützten Wohnraum entdeckter Bargeldbetrag von 3.750 Euro sichergestellt, beim Landesgericht Innsbruck eingezahlt (S 53 und 115/III) und an die Verwahrungsabteilung des Oberlandesgeric…
Rechtliche Beurteilung Dieser Beschluss steht wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt mit dem Gesetz nicht im Einklang. Werden in einem Strafverfahren Gegenstände beschlagnahmt und gerichtlich verwahrt, um wie hier privatrechtliche Ansprüche oder…