RS0087024 – OGH Rechtssatz
RS0087024 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei der Entscheidung gemäß § 148 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei welcher das Wohl des Kindes ausschlaggebend ist.
RS0087024 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei der Entscheidung gemäß § 148 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei welcher das Wohl des Kindes ausschlaggebend ist.