Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen.
§ 186 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 186 Persönliche Kontakte
…§ 186. Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte ( § 187 ) zu pflegen.…
Art. 6 § 8 (Anm.: aus BGBl. Nr. 162/1989, zu § 186 ABGB, JGS Nr. 946/1811)
…§ 8. Pflegeverträge, die nach § 186 ABGB in der bisherigen Fassung vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gerichtlich bestätigt worden sind, bleiben unberührt.…
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