JudikaturJustizRS0083726

RS0083726 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1985

Die Vorschriften über den Anspruch auf Krankengeld aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (§§ 138 bis 143 ASVG) enthalten keine Regelung, derzufolge die Leistungsvoraussetzung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durch Erwerbstätigkeit des Erkrankten unwirksam wird. Auch eine diesbezügliche Meldepflicht des Krankengeldempfängers ist nicht gesetzlich normiert, doch könnte eine solche aus einer von ihm erkannten maßgebenden Änderung seines Gesundheitszustands resultieren. Selbst wenn die einschlägige Krankenordnung die Verrichtung von Erwerbsarbeiten während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit untersagt, so hat ein (wiederholter und gerügter) Verstoß dagegen allenfalls die in § 143 Abs 6 Z 3 ASVG normierten Folgen, ohne daß sich daraus eine Verpflichtung des Krankengeldbeziehers zur Meldung seines verbotswidrigen Verhaltens ableiten ließe.