ASVG
Gliederung
ZWEITER TEIL. Leistungen der Krankenversicherung.
ABSCHNITT II. Leistungen im Besonderen.
3. UNTERABSCHNITT. Krankengeld.
§ 140 Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches
Zeiten, für die der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 89 oder gemäß § 143 Abs. 1 Z 1, Z 3 zweiter Halbsatz und Z 4 sowie Abs. 6 ruht, sind auf die Höchstdauer gemäß § 139 anzurechnen.
§ 140 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 140 Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches
…§ 140. Zeiten, für die der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 89 oder gemäß § 143 Abs. 1 Z 1 , Z 3…
§ 117 Leistungen
§ 117. Als Leistungen der Krankenversicherung werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt: 1. Zur Früherkennung von Krankheiten: Jugendlichenuntersuchungen und Vorsorge(Gesunden)untersuchungen ( §§ 132a und 132b ); 2. aus dem Versicherungsfall der Krankheit: Krankenbehandlung…
§ 84 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 84 Anwendung von Bestimmungen des Abschnittes VI des Ersten Teiles und des Zweiten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
…Z 5 genannten Personen ist Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Höhe nach Krankengeld nach § 141 Abs. 5 ASVG und Wochengeld nach § 162 Abs. 3a Z 1 ASVG gebührt. (3) Auf Personen nach § 1 Abs. 1 Z…
Rückverweise