ASVG
Gliederung
ZWEITER TEIL. Leistungen der Krankenversicherung.
ABSCHNITT II. Leistungen im Besonderen.
3. UNTERABSCHNITT. Krankengeld.
§ 142 Versagung des Krankengeldes.
(1) Das Krankengeld gebührt nicht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit,
1.die sich der (die) Versicherte durch schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel zugezogen hat, sofern er (sie) nach § 91 StGB rechtskräftig verurteilt wurde, oder
2. die sich als unmittelbare Folge von Trunkenheit oder Missbrauch von Suchtgiften erweist.
(2) In den Fällen des Abs. 1 gebührt den im Inland wohnenden bedürftigen Angehörigen in der im § 123 aufgezählten Reihenfolge, wenn ihr Unterhalt mangels anderweitiger Versorgung vorwiegend vom Versicherten bestritten wurde und sie an der Ursache der Versagung nicht schuldhaft beteiligt waren, die Hälfte des Krankengeldes, das dem Versicherten gebührt hätte.
Art. 2 § 16 AlVG · AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 16 Ruhen des Arbeitslosengeldes
…§ 16. (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während a) des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld sowie bei Nichtgewährung von Krankengeld gemäß § 142 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes , b) während einer Bezugsfortzahlung nach dem Ende einer öffentlichen Funktion, c) der Unterbringung des Arbeitslosen in einer Heil- oder…
§ 9 KGG · KGG · Karenzgeldgesetz
§ 9 Ruhen des Karenzgeldes
…1) Der Anspruch auf Karenzgeld ruht während 1. des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld sowie während der Dauer der Versagung des Krankengeldes gemäß § 142 Abs. 1 ASVG und des Ruhens des Krankengeldanspruches gemäß § 143 Abs. 6 ASVG; 2. der Unterbringung des Leistungsbeziehers in Anstaltspflege; 3. der Verbüßung einer Freiheitsstrafe…
§ 84 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 84 Anwendung von Bestimmungen des Abschnittes VI des Ersten Teiles und des Zweiten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
…Z 5 genannten Personen ist Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Höhe nach Krankengeld nach § 141 Abs. 5 ASVG und Wochengeld nach § 162 Abs. 3a Z 1 ASVG gebührt. (3) Auf Personen nach § 1 Abs. 1 Z…
§ 61a GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 61a Zusammentreffen eines Pensionsanspruches aus eigener Pensionsversicherung mit einem Anspruch auf Krankengeld aus der Allgemeinen Sozialversicherung
…des Pensionsanspruches tritt auch dann ein, wenn während der Dauer der Verwirkung ( § 88 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ) oder Versagung ( § 142 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ) des Krankengeldanspruches die Pension anfällt oder wieder auflebt.…
§ 57a BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 57a Zusammentreffen eines Pensionsanspruches aus eigener Pensionsversicherung mit einem Anspruch auf Krankengeld aus der Allgemeinen Sozialversicherung
…des Pensionsanspruches tritt auch dann ein, wenn während der Dauer der Verwirkung ( § 88 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ) oder Versagung ( § 142 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ) des Krankengeldanspruches die Pension anfällt oder wieder auflebt.…
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