RS0083005 – OGH Rechtssatz
RS0083005 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Verleitet der Dritte den Vertragspartner des Geschädigten zum Vertragsbruch oder handelt er in arglistiger Weise im Zusammenspiel mit dem Vertragspartner bewusst zum Nachteil des Geschädigten, so wird diesem bei der Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerung einer Liegenschaft ein Schadenersatzanspruch gewährt, der den Geschädigten - wenn er nicht Geldersatz begehren will - berechtigt, vom Eigentümer die Herausgabe der Liegenschaft als Naturalrestitution zu verlangen.