RS0076618 – OGH Rechtssatz
RS0076618 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ausländische Normen sind nur bei der Prüfung materiell-rechtlicher Fragen anzuwenden. Auf das Verfahren sind stets die österreichischen Prozessvorschriften anzuwenden.
RS0076618 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ausländische Normen sind nur bei der Prüfung materiell-rechtlicher Fragen anzuwenden. Auf das Verfahren sind stets die österreichischen Prozessvorschriften anzuwenden.