JudikaturJustizRS0076321

RS0076321 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2000

Das zweite Zusatzabkommen trat gemäß der abschließenden Bestimmung in BGBl 1989/269 am 01.07.1989 in Kraft. Mangels einer Rückwirkungsbestimmung können die neuen Bestimmungen nur auf Fälle Anwendung finden, in denen der Stichtag nach dem 30.06.1989 lag, da erst mit Inkrafttreten des zweiten Zusatzabkommens am 01.07.1989 eine gesetzliche Grundlage für die Berücksichtigung der früher vom Abkommen ausgeschlossenen Zeiten bestand.

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11