JudikaturJustizRS0075260

RS0075260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2001

Wird einem Betroffenen zwar die Prozeßfähigkeit insoweit aberkannt, daß er in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere vor Gericht und Verwaltungsbehörden der Vertretung durch einen Sachwalter bedarf, kann er auch nicht wirksam auf das Rechtsmittel gegen den Bestellungsbeschluß verzichten; ein solcher Verzicht ist unwirksam.

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4