Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses werden die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Das ihnen vorangegangene Verfahren wird für nichtig erklärt. Das Begehren, der Antragsgegner sei schuldig, bei sonstiger Exekution den Zutritt zum Mietgegenstand ***** durch die Antragstellerin bzw von ihr beauft…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Hauses in Wien, der Antragsgegner ist Hauptmieter einer Wohnung in diesem Haus. Der von der Vermieterin bei der Schlichtungsstelle eingebrachte Antrag lautete dahin, diese möge feststellen, dass der Antragsgegner verpflichtet ist, gemäß § 8 Abs …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil der Wahrnehmung eines einer Nichtigkeit gleichkommenden schweren Verfahrensmangels iSd § 56 AußStrG erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0042743 [T2]). 1. Die Vorschaltung der Schlichtungsstellen vor Befassung der Gericht…