JudikaturJustizRS0070055

RS0070055 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2024

§ 39 Abs 1 MRG verlangt lediglich, die "Sache" vorher bei der Gemeinde anhängig zu machen, womit der das Verfahren einleitende Sachantrag gemeint ist, nicht jedoch ein Zwischenfeststellungsantrag oder Anträge gemäß § 18a MRG. Sie können jederzeit dort gestellt werden, wo das Hauptverfahren anhängig ist.

Entscheidungen
18