JudikaturJustizRS0050131

RS0050131 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2017

Diese Vorschrift ist zwingender, der Parteiendisposition entzogener Natur. Ob zum Zeitpunkt der Klageerhebung die Richter des kollegialen Organs beim angerufenen Gericht noch ihren Dienst versehen, ist unerheblich.

Entscheidungen
11