JudikaturJustizRS0049409

RS0049409 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2007

Aus den §§ 248, 866, 869, 874, 878 Satz 3, 932 Abs 1 letzter Satz ABGB wird von Lehre und Rechtsprechung das Bestehen vorvertraglicher Verpflichtungen abgeleitet (1 Ob 269/72). Das vorvertragliche Schuldverhältnis besteht unabhängig davon, ob es später zu einem Vertragsabschluß kommt. Es handelt sich, wenn der in Aussicht genommene Vertrag nicht zustandekommt oder als nicht zustande gekommen gilt, um eine Schuldverhältnis ohne Hauptleistungspflicht, das vor allem in Aufklärungspflichten und Sorgfaltspflichten besteht.

Entscheidungen
27