Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.412,40 (darin S 754,40 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger machte gegen die Beklagte einen Honoraranspruch von zuletzt S 123.866,80 sA geltend und brachte hiezu im wesentlichen vor, die Beklagte, die ihren Firmensitz in Japan hat, habe ihn in Österreich im August 1989 beauftragt, auf ihre Kosten an den Eigentümer der Liegenschaft EZ…
Rechtliche Beurteilung Dem Revisionsrekurs kommt im Ergebnis keine Berechtigung zu. Die Ausführungen des Rekursgerichtes, daß die nicht ausdrücklich in Spruchform ergehende nur in den Entscheidungsgründen enthaltene Entscheidung über die inländische Gerichtsbarkeit der Rechtskraft fähig ist, sind zutreffend und entsprec…