JudikaturJustizRS0044613

RS0044613 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Ablehnung der in JBl 1957,596 vertretenen Rechtsansicht, dass die Wiederaufnahmsklage nur bei erwiesener Verspätung zurückgewiesen werden dürfe (ob der Kläger Rechtzeitigkeit beweisen oder nur glaubhaft machen muss, wurde offen gelassen).

Entscheidungen
6