JudikaturJustizRS0044358

RS0044358 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2024

Vertragsauslegung; außerordentliche Revision nicht angenommen: Vom Wortlaut ausgehend, Erforschung der Parteienabsicht unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung unter Heranziehung des Parteienverhaltens und ihrer Erklärungen, gemessen am Empfängerhorizont (§ 914 ABGB).

Entscheidungen
153