Bei Auslegung von Verträgen ist nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.
Rückverweise
… 8. 2010 einlangte und dort vom ukrainischen Zoll beschlagnahmt wurde. Entgegen der Ansicht der Beklagten kann die Standgeldklausel bei redlichem Verständnis (§ 914 ABGB) nicht dahin interpretiert werden, dass sie überhaupt erst in Kraft treten könnte, wenn sich der Zeitpunkt vom Beginn des Beladens bis zur Erlangung der nötigen…
…Justiz RS0008901) aus ihrem Zusammenhang heraus auszulegen (RIS-Justiz RS0008901 [T8]). Gegenüber der Auslegungsregel des § 915 ABGB kommt den Auslegungsgrundsätzen des § 914 ABGB Anwendungsvorrang zu. Kann mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB das Auslangen gefunden werden, liegt der Fall des § 915 2. Halbsatz…
…weitgehend überflüssig. Eine Auslegung, die die Sinnhaftigkeit der Regelung in Frage stellt, ist aber abzulehnen. Nach ständiger Rechtsprechung sind Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Vertragsauslegungsgrundsätzen (§§ 914 ff ABGB) auszulegen. Die Auslegung hat sich daher am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren (RIS-Justiz RS0050063), wobei die einzelnen Klauseln, wenn sie - wie hier…
…vor dem Unfall für nicht sehr sicher gefunden habe. Rechtlich führte das Erstgericht aus, die Versicherungsbedingungen seien als Vertragsinhalt nach den Regeln der §§ 914 ff ABGB auszulegen. Unter Baugesetzen oder baubehördlichen Vorschriften seien nicht nur Vorschriften der Baubehörde zu verstehen, sondern alle behördlichen Anordnungen, die inhaltlich Bauvorschriften seien, also auch die…
…vorgesehene Prozentsatz wird entsprechend dieses Bruchteils vermindert ( Grimm aaO Rn 23). 3. Nach ständiger Rechtsprechung sind Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Vertragsauslegungsgrundsätzen (§§ 914 ff ABGB) auszulegen. Die Auslegung hat sich am Maßstab des durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren, wobei die einzelnen Klauseln, wenn sie Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren…
…Konkludenz des beiderseitigen Offert- bzw Annahmeverhaltens. Beim Vertrauen auf die Gültigkeit der BV als BV kann deren Inhalt im Wege der objektiven Vertragsergänzung nach § 914 ABGB in den Einzelarbeitsvertrag eingehen, wenn man zur Annahme berechtigt ist, die Einzelvertragsparteien hätten bei Kenntnis von der Ungültigkeit der BV als BV deren Inhalt einzelvertraglich…
…beiläufige sei, daß Beklagter unter Unständen mit einer Erhöhung dieses Entgeltes rechnen müsse, kann die Erklärung des Klägers nach der Übung des redlichen Verkehres (§ 914 ABGB.) nur alsVersprechen der Einhaltung des genannten Höchstpreises und nicht als bloße Wissenserklärung in der Art eines Sachverständigengutachtens über die beiläufigen Kosten verstanden werden, noch kann…
…510 Abs 3 ZPO). Begründung: Zur ao Revision der Klägerin: 1. Es entspricht herrschender Judikatur, dass die Auslegung einer Vereinbarung nach den Grundsätzen des § 914 ABGB, insbesondere unter Erforschung der im konkreten Fall verfolgten Parteienabsicht, regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO darstellt, sofern kein krasses Abweichen von…
…Nähe der Welpenklappe abgelegt wurden, unter den Vertrag fielen und insoweit auch die vertraglich vorgesehene Zustimmungsfiktion greife, bedürfe es einer Vertragsauslegung, die nach § 914 ABGB zu erfolgen habe. Wenngleich die gesamten vertraglichen Regelungen im Lichte des § 30 TSchG zu sehen seien, komme es doch auf die Vertragsausgestaltung im…
…Vertragsbestimmung verwendeten Begriffe "Zeitwerte" und "ideeller Geschäftswert (Firmenwert)" erreicht werde, wobei der Wortlaut der genannten schriftlichen Vereinbarung nicht bestritten ist. Soweit im Sinne des § 914 ABGB bei Auslegung der Vertragsbestimmungen die Absicht der Parteien zu erforschen ist, handelt es sich um die Feststellung einer Tatsache (vgl. die in der MGA 6…
…die vorgelegten Urkunden keinen ausreichenden Anhalt bieten, liegt ein rechtsbegrundendes echtes Anerkenntnis vor. Wenn die Revision vermeint, daß mit der Heranziehung der Auslegungsregel des § 914 ABGB. der Dienstvertrag vom 15. Juli 1929 die Auslegung eines schon mit 1. Jänner 1939 existent gewordenen Pensionsanspruches rechtfertige, so setzt sie sich über den klaren…
…anderen Sinn unterstellt haben und es erhebt sich deshalb die Frage, ob das Fehlen von Feststellungen über den wahren Parteiwillen bei Abschluß des Gesellschaftsvertrages (§ 914 ABGB) die Spruchreife der Sache verhindert. Immerhin besteht die Gesellschaft auch heute noch aus jenen Gesellschaftern, die den Gesellschaftsvertrag geschlossen haben. Mit zutreffender Begründung ist das…
…Für Patente bestehen seit Inkrafttreten des § 22a PatG eigene Auslegungsregeln, bei deren Anwendung sich aber keine wesentlichen Unterschiede zur Auslegung nach den §§ 914 ff ABGB ergeben. Bei der Auslegung von Patentansprüchen sind die mit dem Patent verfolgten Ziele gegeneinander abzuwägen: ausreichender Schutz für den Patentinhaber und ausreichende Rechtssicherheit für Dritte…
…den Willen der Parteien der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterlägen, wäre der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (§ 914 ABGB.). Ein großer Teil der Schutzhütten in den Alpen und nicht nur im fraglichen Gebiet steht auf fremdem Gründe. Gehört der Grund einem Privaten oder einer…
…gilt gleichzeitig als Endabrechnung" (hier fehlen offensichtlich die Worte: ergebenden Bedeutung) sei auf die für die Partei maßgebliche Verkehrssitte als Anwendungsfall der Auslegungsregeln des § 914 ABGB zurückzugreifen. Die Feststellungen hätten ergeben, daß sich diese Formel nicht erst- und einmalig in der streitgegenständlichen Förderungszusicherung finde, sondern bereits in einem vorausgegangenen und in…
…Ersturteil wurde das Klagebegehren abgewiesen. Das Erstgericht führte aus: 1. Der Anrechnungsbeschluß des prov. Gemeindeausschusses der beklagten Partei vom 30. November 1948 könne gemäß § 914 ABGB. nach der Übung des redlichen Verkehrs nur so verstanden werden, daß unter den "Rechten, die auf Dienstzeiten aufgebaut sind", nur solche Rechte gemeint seien, die…
…weiterhin tätig bleiben wolle. Rechtsfolge der Unzulässigkeit einer Abfindungsklausel sei deren (Teil )Nichtigkeit, die Lücke im Gesellschaftsvertrag sei durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen (§ 914 ABGB), die regelmäßig zu einer angemessenen Abfindung führe. Das Berufungsgericht ließ den Rekurs an den Obersten Gerichtshof zu, weil oberstgerichtliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Abfindungsklauseln wie…
…sie der Versicherungsnehmer, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 VersVG von der Verpflichtung zur Leistung frei. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach Vertragsauslegungsgrundsätzen (§§ 914 ff ABGB) auszulegen. Die Auslegung hat sich am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren (RIS-Justiz RS0050063), wobei die einzelnen Klauseln, wenn sie - wie hier - nicht…
…verhindern, wäre diese Einschränkung nach § 871 ABGB. nicht zu beachten. Umsomehr müsse dies gelten, wenn die Zweitgeklagte nicht in Benachteiligungsabsicht gehandelt habe. Gemäß § 914 ABGB. müsse der Vertrag nach der Absicht der Parteien ausgelegt werden und diese sei auf eine Bürgschaft gerichtet gewesen. § 1353 ABGB. könne nicht herangezogen werden…
…Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). [3] 1.1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung (§§ 914 ff ABGB) auszulegen, und zwar orientiert am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers und stets unter Berücksichtigung des erkennbaren Zwecks einer Bestimmung (RS0050063 [T71]; RS0112256 [T10]; RS0017960). Die…
…sei. Der Revisionswerber konnte daher den von der Klägerin gewählten Wortlaut der Vereinbarung "Lieferung frei Haus" auch ohne ausdrückliche Abrede nach Treu und Glauben (§ 914 ABGB) nur so verstehen, daß ihn die Klägerin vom Zeitpunkt der von ihr in Aussicht genommenen Zustellung der Ware in Kenntnis setzen werde. Auch die Klägerin…
…der Sachverhalt, der sich aus der Aussage des Zeugen ergeben sollte, ohnehin festgestellt wurde. [4] 3. Bei der Auslegung von Verträgen iSd § 914 ABGB ist ausgehend vom Wortlaut der Vereinbarung die Absicht der Parteien zu erforschen. Lässt sich ein vom objektiven Erklärungswert abweichender Wille der Parteien nicht feststellen ( RS0017915…
…– zugesagt haben, sich mit seiner Familie auch im Garten und auf der Terrasse aufhalten zu dürfen, konnte ein verständiger Mieter dies gemäß § 914 ABGB nur auf einen bereits begehbaren Grünstreifen und eine bereits fertiggestellte Terrasse, aber nicht schon auf die noch im Ausgestaltung befindlichen Anlagen beziehen, sodaß die Beklagte…
…Justiz RS0008901) aus ihrem Zusammenhang heraus auszulegen (RIS Justiz RS0008901 [T8]). Gegenüber der Auslegungsregel des § 915 ABGB kommt den Auslegungsgrundsätzen des § 914 ABGB Anwendungsvorrang zu. Kann mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB das Auslangen gefunden werden, liegt der Fall des § 915 2. Halbsatz…
…sind wie der Extremfall der Baufälligkeit. Was unter dem Begriff „baufällig" zu verstehen ist, ist nicht näher definiert. Legt man den Begriff nach § 914 ABGB aus, so wird ein Gebäude allgemein als „baufällig" bezeichnet, das sich in einem äußest schlechten baulichen Zustand befindet, also durch geringste, atypische Anlässe vom…
…Sinn der Erklärung ergibt (2 Ob 203/08d, 2 Ob 46/05m, RIS Justiz RS0043422 [T6]). Maßgebliche Kriterien des § 914 ABGB sind der Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung und die Absicht der Parteien. Unter der „Absicht der Parteien“ ist die dem Erklärungsgegner erkennbare und…
…deshalb gegeben, weil auch Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluß der Haftung nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs (§ 914 ABGB.) auszulegen sind (SZ. XXXI 57) und diese Auslegung ergibt, daß diese Fälle von der Ausschlußvereinbarung nicht erfaßt sind (in diesem Sinne auch SZ. XXI 88…
…dem in Z. 1 lit. c der Aufsandungserklärung gebrauchten Wortlaut bei Auslegung der Vereinbarung nach ihrem Zweck und nach den Regeln des redlichen Verkehrs (§ 914 ABGB.), insbesondere im Hinblick darauf, daß im übrigen Vertrag hievon keine Rede ist, durchaus nicht die Bestellung einer Dienstbarkeit erblickt werden, sondern handelt es sich bei…
…Ö NORM B 2110 vorgesehene Verlängerung der Frist zur Geltendmachung solcher Ansprüche abbedungen worden sei. Diese Auslegung entspricht den Vorgaben des § 914 ABGB, wonach zunächst vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen, dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern der Wille der Parteien, das ist die dem Erklärungsempfänger…
…um die Auslegung der - im Übrigen im Auftrag der Klägerin (vgl Art 8, 13 des Kaufvertrages) erstellten Kaufvertragsurkunde bzw dessen Nachtrag. Die hat zufolge § 914 ABGB „nicht an den buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern unter Berücksichtigung aller Umstände die Absicht der Parteien zu erforschen" (vgl RIS-Justiz RS0017817…
…nicht die Willens-, sondern die Vertrauenstheorie (HS V/32; EvBl. 1972/111; Gschnitzer in Klang[2] IV/1, 73 und 400). Unter der gemäß § 914 ABGB zu erforschenden Absicht der Parteien ist daher nicht die Auffassung einer Partei oder ein nicht erklärter und nicht kontrollierbarer Parteiwille, sondern nichts anderes als der…
…keine Folge zu geben. Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Nach ständiger Rechtsprechung sind Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Vertrags-auslegungsgrundsätzen (§§ 914 ff ABGB) auszulegen. Die Auslegung hat sich am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren (RIS Justiz RS0050063). Die einzelnen Klauseln der Versicherungsbedingungen sind, wenn sie wie…
…eingeräumten Willkür sittenwidrig ist, stellt sich im vorliegenden Fall nicht. Der Vertrag ist im Zusammenhalt mit den Gesprächen zwischen den Parteien im Sinn des § 914 ABGB, wonach jeder Vertrag so zu verstehen ist, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (SZ 42/77, 7 Ob 40/05s), so auszulegen, dass…
…vom Obersten Gerichtshof entwickelten und in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätze zur Auslegung von Versicherungsbedingungen zutreffend ausgeführt: Danach sind allgemeine Versicherungsbedingungen nach Vertragsauslegungsgrundsätzen (§§ 914 ff ABGB) auszulegen. Die Auslegung hat sich daher am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren (RIS Justiz RS0050063). Die einzelnen Klauseln der Versicherungsbedingungen sind, wenn sie…
…mit Impugnationsklage auch geltend gemacht werden könne, dass der Wortlaut eines Vergleichs von der wahren Parteiabsicht abweiche. Auf die Auslegung von Prozessvergleichen seien § 914 ABGB und die Vertrauenstheorie anzuwenden. Angesichts des Umstands, dass die betreibende Partei im Titelverfahren ausschließlich den Vergleich von Auflagenkategorien (Randnummern 84 und 86 der ÖAK…
…Grundlage der bestehenden ständigen Lehre und Rechtsprechungeingehend und schlüssig begründet. Die Revision setzt diesen Ausführungen ihren bloß formalen Standpunkt entgegen, missachtet dabei aber § 914 ABGB, wonach bei der Auslegung von Verträgen nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag…
…eine Vernachlässigung der Sicherung gegen Wegnahme in Betracht. Damit sei das dem Versicherungsnehmer vorgeschriebene Verhalten zwar verhältnismäßig unbestimmt umschrieben, wohl aber bestimmbar, weil nach § 914 ABGB auf die Verkehrsübung zurückgegriffen werden könne. Welche Anforderungen zu stellen seien, entscheide sich nach den Umständen des Einzelfalles. Eine Befestigung von Booten an einer Boje…
…als Anspruchsberechtigter aus der Unfallversicherung der Totenfürsorgeberechtigte sei. Die Klausel stelle jedenfalls keine Vorausverfügung des Verstorbenen über seinen Leichnam dar und könne gemäß § 914 ABGB auch nicht in diese Richtung gedeutet werden, weil sie nach dem eindeutigen Wortlaut nur eine Obliegenheit der Anspruchsberechtigten festlege. Sollte es sich bei den Anspruchsberechtigten…
…konkreten Einzelfalles in Verbindung mit einer unter Beschränkung auf ihren Wortlaut („in Scheunen oder anderen Gebäuden, worin leicht brennbare Stoffe ... lagern") orientierten Auslegung (§ 914 ABGB; RIS-Justiz RS0008901) zum Ergebnis gelangte, dass der Beklagten damit insgesamt der Nachweis eines Verstoßes gegen die genannte Sicherheitsvorschrift durch den Kläger nicht gelungen sei…
…des Angebots an den Kontoinhaber und regle daher ausschließlich diese Frage, nicht aber die übrigen Aspekte der Vertragsänderung. Da dieses Auslegungsergebnis schon nach § 914 ABGB zweifelsfrei zu erzielen sei, gelange die subsidiäre Auslegungsregel des § 915 ABGB und der Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung überhaupt nicht mehr zu Anwendung. Das…